Smarte, beheizte Tasse – USA
Steckbrief
Ember Technologies wurde 2012 in den USA gegründet und hat seither über 45 Millionen US-Dollar an Funding eingesammelt. Das Unternehmen ist Entwickler der Bluetooth-Tasse, die Getränke konstant auf einer vom Nutzer gewählten Wunschtemperatur hält. Mit einem geschätzten Jahresumsatz von etwa 50 bis 100 Millionen US-Dollar zählt Ember zu den größeren Beispielen für ein Hardware-Startup im Konsumgüterbereich, das sich auf ein einzelnes, klar definiertes Alltagsproblem konzentriert. Die Höhe des eingesammelten Funding-Volumens zeigt, dass die Entwicklung eines solchen Hardware-Produkts – inklusive Akkutechnik, Temperatursteuerung und Bluetooth-Anbindung – einen erheblichen Vorlauf an Kapital für Forschung, Entwicklung und Zertifizierung erfordert, bevor überhaupt Umsatz erzielt werden kann.
Geschätzter Umsatz: ca. 50 bis 100 Mio. $ / Jahr
Konzept & Problem
Umsatz-Modell
Gibt's das schon in Deutschland?
Was man beachten muss
Für Hardware mit Akku und Funkmodul wie die Ember-Tasse gelten in Deutschland und der EU mehrere allgemeine Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten. Dazu gehört die CE-Kennzeichnung, mit der ein Hersteller bestätigt, dass ein Produkt die geltenden EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllt. Da das Produkt über Bluetooth kommuniziert, fällt es zudem unter das Funkanlagengesetz, das die Konformität von Funkanlagen mit den einschlägigen technischen Normen sicherstellt. Für Geräte mit eingebautem Akku ist außerdem die Batterieverordnung relevant, die unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung, Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung von Batterien und Akkus macht. Ergänzend dazu greift die WEEE-Registrierung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz), die Hersteller und Importeure von Elektrogeräten verpflichtet, sich zu registrieren und an einem System zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten teilzunehmen. Diese Kombination aus CE-Kennzeichnung, Funkanlagengesetz, WEEE-Registrierung und Batterieverordnung ist typisch für vernetzte Konsumgüter-Hardware mit Akku und macht den regulatorischen Aufwand für ein solches Produkt deutlich höher als für ein rein mechanisches Produkt wie eine klassische Thermoskanne.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: 12.09.2026.